Ratgeber
Vollkasko: Was sie zusätzlich zur Teilkasko abdeckt
Die Vollkasko umfasst alle Ereignisse der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall und mut- oder böswillige Handlungen. Grundlage sind die Musterbedingungen AKB 2015 (Stand 13.10.2026) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), abgerufen am 26. Oktober 2026. Sie sind laut GDV eine unverbindliche Empfehlung. Maßgeblich ist Ihr eigener Vertrag.
Die zusätzlichen Ereignisse laut AKB A.2.2.2
Neben den Ereignissen der Teilkasko sind versichert:
- Unfall: ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis (A.2.2.2.2)
- Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die das Fahrzeug in keiner Weise gebrauchen dürfen, etwa Vandalismus (A.2.2.2.3)
Als berechtigt gelten laut AKB insbesondere Personen, die mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt sind, etwa Werkstattmitarbeiter, sowie Personen im Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten, etwa Familienangehörige. Deren Handlungen sind daher nicht als mut- oder böswillig versichert.
Was kein Unfallschaden ist
Die Bedingungen grenzen den Unfall ausdrücklich ab. Keine Unfallschäden sind laut A.2.2.2.2 insbesondere:
- Schäden, die allein durch einen Bremsvorgang entstehen, etwa an Bremsanlage oder Reifen
- Schäden, die allein durch einen Betriebsvorgang entstehen, etwa falsches Betanken oder verrutschende Ladung
- Schäden durch Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung
- Verwindungsschäden
Auch vorhersehbare Beschädigungen im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung gelten nicht als Unfallschaden. Den vollständigen Katalog finden Sie im Wortlaut der AKB.
Selbstbeteiligung
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, zieht der Versicherer sie nach AKB A.2.5.8 bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung ab. Ob es eine gibt und wie hoch sie ist, steht im Versicherungsschein. Diese Seite nennt dazu keine Beträge, weil sie tarifabhängig sind.
Vollkasko und Schadenfreiheitsklasse
In Haftpflicht und Vollkasko richtet sich die Einstufung nach AKB I.1 nach dem Schadenverlauf. Ein Vollkaskoschaden kann daher zu einer Rückstufung führen. Die Regeln dazu erklärt die Seite Schadenfreiheitsklasse. Nach AKB I.4.1.2 d gilt der Vertrag trotz Entschädigung als schadenfrei, wenn das Ereignis unter die Teilkasko fällt.
Was im Schadenfall zu tun ist, steht unter Schaden melden.
Häufige Fragen
Enthält die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko?
Ja. Nach AKB A.2.2.2.1 sind die Schadenereignisse der Teilkasko mitversichert.
Zahlt die Vollkasko auch bei Verschleiß?
Nein. Nach AKB A.2.2.2.2 gelten Schäden durch Abnutzung nicht als Unfallschäden. Nach A.2.5.7.1 ersetzt der Versicherer zudem keine Alterungs- und Verschleißschäden.
Wo steht, was in meinem Vertrag gilt?
In Ihrem Versicherungsschein und den Bedingungen Ihres Versicherers. Die AKB des GDV sind nur ein unverbindliches Muster.