Ratgeber

Schadenfreiheitsklasse: So funktioniert das Rabattsystem

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beschreibt, wie lange ein Vertrag ohne Schaden verlaufen ist. Grundlage sind die Musterbedingungen AKB 2015 (Stand 13.10.2026) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Abschnitt I, abgerufen am 26. Oktober 2026. Sie sind laut GDV eine unverbindliche Empfehlung. Die Rabatttabellen sind Sache der einzelnen Versicherer, deshalb zeigt diese Seite keine.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit

Das Prinzip

In Kfz-Haftpflicht und Vollkasko richtet sich die Einstufung nach AKB I.1 nach dem Schadenverlauf, der Beitragssatz folgt aus der Tabelle des Tarifs. Ein Vertrag ohne übernommenen Schadenverlauf beginnt nach I.2.1 in SF-Klasse 0. Für bestimmte Fälle kennen die Muster Sondereinstufungen, etwa aufgrund des Führerscheins oder bei einem Zweitwagen (I.2.2). Die Bedingungen für solche Einstufungen legt der Versicherer fest.

Neueinstufung zum 1. Januar

Der Versicherer stuft den Vertrag laut AKB I.3 zum 1. Januar jedes Jahres nach dem Schadenverlauf des vergangenen Kalenderjahres neu ein. Maßgeblich für die Zuordnung eines Schadens zum Kalenderjahr ist der Tag der Schadenmeldung. Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.

  • Schadenfreier Verlauf: Hat der Versicherungsschutz das ganze Kalenderjahr bestanden und wurde kein Schaden gemeldet, für den Entschädigung gezahlt oder eine Rückstellung gebildet wurde, folgt die nächstbessere Klasse (I.3.2, I.4.1).
  • Schadenbelasteter Verlauf: Wurde ein solcher Schaden gemeldet, folgt die Rückstufung nach der Tabelle des Tarifs (I.3.5, I.4.2).

Wann ein Schaden trotzdem als schadenfrei gilt

Nach AKB I.4.1.2 bleibt der Vertrag trotz Meldung unter anderem schadenfrei, wenn der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung die Entschädigung vollständig erstattet oder wenn der Versicherer Rückstellungen in den drei Folgejahren auflöst, ohne gezahlt zu haben. Dasselbe gilt in der Vollkasko für Ereignisse, die unter die Teilkasko fallen.

Rückstufung in der Haftpflicht vermeiden

Laut AKB I.5 können Sie die Rückstufung in der Haftpflicht vermeiden, wenn Sie dem Versicherer die Entschädigung freiwillig erstatten. Voraussetzung nach dem Muster: Die Entschädigung beträgt nicht mehr als 500 Euro, und Sie erstatten sie innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung des Versicherers. Ob Ihr Vertrag das genauso regelt, steht in Ihren Bedingungen.

Rabattschutz

Die Musterbedingungen des GDV enthalten keine Regelung zu einem Rabattschutz. Ob ein Tarif einen solchen Zusatz kennt und was er umfasst, steht allein in den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Eine Bewertung geben wir nicht ab.

Mitnehmen und übertragen

Der Schadenverlauf kann in bestimmten Fällen auf einen anderen Vertrag übergehen. Die Einzelheiten stehen unter SF-Klasse übertragen. Welche Schäden die Vollkasko betreffen, erklärt die Seite Vollkasko. Weitere Merkmale des Beitrags finden Sie bei der Typklasse.

Häufige Fragen

Wann wird die SF-Klasse neu berechnet?

Laut AKB I.3 zum 1. Januar jedes Jahres, anhand des Schadenverlaufs im vergangenen Kalenderjahr.

Gibt es SF-Klassen in der Teilkasko?

Nach AKB I.1 gilt das System für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. Die Teilkasko ist nicht genannt.

Wie stark ist die Rückstufung nach einem Schaden?

Das legt die Tabelle des jeweiligen Tarifs fest. Sie steht in den Bedingungen Ihres Versicherers, wir zeigen keine Tabelle.

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