Ratgeber
SF-Klasse übertragen: Wann der Schadenverlauf mitgeht
Der Schadenverlauf eines Vertrags kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen Vertrag übergehen. Grundlage sind die Musterbedingungen AKB 2015 (Stand 13.10.2026) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Abschnitt I.6 bis I.8, abgerufen am 26. Oktober 2026. Sie sind laut GDV eine unverbindliche Empfehlung. Welche Fälle Ihr Versicherer zulässt, steht in Ihren eigenen Bedingungen und lässt sich dort erfragen.
Die Fälle laut AKB I.6.1
| Fall | Beschreibung im Muster |
|---|---|
| Fahrzeugwechsel | Sie haben das Fahrzeug anstelle eines anderen angeschafft |
| Rabatt-Tausch | Sie veräußern oder stilllegen ein anderes Fahrzeug, oder ein weiteres Fahrzeug soll überwiegend vom selben Personenkreis genutzt werden |
| Schadenverlauf einer anderen Person | Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren |
| Versichererwechsel | Sie wechseln mit Ihrem Fahrzeug zu einem anderen Versicherer |
Beim Versichererwechsel wird der Schadenverlauf laut AKB auch dann übernommen, wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer bestand. Nach I.8 darf der neue Versicherer beim Vorversicherer Auskunft zum Schadenverlauf einholen.
Voraussetzungen
- Fahrzeuggruppe (I.6.2.1): Die Fahrzeuge gehören derselben Gruppe an, oder das abgebende Fahrzeug gehört einer höheren Gruppe an. Zur unteren Gruppe zählen laut Muster unter anderem Pkw und Krafträder.
- Haftpflicht und Vollkasko zusammen (I.6.2.2): Beide Schadenverläufe werden nur gemeinsam übernommen, von einer Ausnahme abgesehen.
- Abgabe (I.7): Auch die Abgabe ist nur für beide Versicherungsarten zusammen möglich. Danach wird der abgebende Vertrag in die SF-Klasse eingestuft, die er bei der Ersteinstufung bekommen hätte.
Übernahme von einer anderen Person
Nach AKB I.6.2.3 gelten für die Übernahme von einer anderen Person zusätzliche Voraussetzungen:
- Die andere Person ist Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Elternteil, Kind oder Arbeitgeber.
- Sie machen glaubhaft, dass Sie das Fahrzeug im Zeitraum überwiegend gefahren haben, unter anderem mit einer Erklärung in Textform und einer Kopie Ihres Führerscheins.
- Die andere Person ist einverstanden und gibt ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf.
Weitere Personengruppen nennt das Muster nicht. Ob Ihr Versicherer darüber hinausgeht, erfahren Sie bei ihm.
Wirkung einer Unterbrechung
Nach AKB I.6.3.1 hängt die Übernahme von der Dauer einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes ab:
| Dauer der Unterbrechung | Wirkung laut Muster |
|---|---|
| bis sechs Monate | als wäre der Schutz nicht unterbrochen worden |
| mehr als sechs bis zwölf Monate | Schadenverlauf wie vor der Unterbrechung |
| mehr als zwölf Monate | Abzug eines schadenfreien Jahres je weiterem angefangenen Kalenderjahr |
| mehr als sieben Jahre | schadenfreier Verlauf wird nicht übernommen |
Die Grundlagen des Systems erklärt die Seite Schadenfreiheitsklasse. Zum Verkauf eines Autos lesen Sie Fahrzeugwechsel und Verkauf.
Häufige Fragen
Verfällt die SF-Klasse, wenn ich kein Auto mehr habe?
Laut AKB I.6.3.1 kommt es auf die Dauer der Unterbrechung an. Bis zu sieben Jahren wird der Verlauf nach den genannten Regeln noch berücksichtigt.
Kann ich meine SF-Klasse an Geschwister weitergeben?
Geschwister nennt das Muster in I.6.2.3 nicht. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob sein Tarif weitere Personen zulässt.
Geht die Teilkasko mit über?
Das Muster regelt die Übernahme für Haftpflicht und Vollkasko, die nach I.6.2.2 grundsätzlich gemeinsam übertragen werden.