Ratgeber
Beschwerde und Schlichtung: Wohin Sie sich wenden können
Streit mit dem Kfz-Versicherer, etwa über die Höhe einer Entschädigung, lässt sich außergerichtlich klären. Grundlage dieser Seite sind die Informationen des Versicherungsombudsmann e. V. zum Schlichtungsverfahren und die Seite "Bei der BaFin beschweren" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, beide abgerufen am 26. Oktober 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wir vermitteln keine Verträge und nehmen keine Beschwerden entgegen.
Versicherungsombudsmann
Die Schlichtungsstelle prüft laut Versicherungsombudsmann e. V. Beschwerden von Verbrauchern, die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag geltend machen. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Gesetzliche Versicherungen gehören nicht zum Aufgabenbereich.
| Punkt | Angabe laut Versicherungsombudsmann |
|---|---|
| Kosten | kostenlos bis auf eigene Ausgaben, etwa Porto oder Vertretung |
| Bindung | Entscheidung gegen den Versicherer bis 10.000 Euro Beschwerdewert für ihn verbindlich, darüber unverbindlich |
| Verbraucher | müssen sich an die Entscheidung nicht halten und können jederzeit vor Gericht gehen |
| Verjährung | Ansprüche gegen den Versicherer verjähren während des Verfahrens nicht |
| Voraussetzung | der Versicherer muss Mitglied im Verein sein, fast alle im Privatkundengeschäft sind es |
Spätestens mit der Beschwerde müssen Sie den Versicherer darüber informieren, dass Sie seine Entscheidung beanstanden. Den Antrag stellen Sie am einfachsten online, per Brief oder per E-Mail. Hilfreich sind laut Ombudsmann Kopien des Schriftwechsels, eine kurze Sachverhaltsbeschreibung, das Beschwerdeziel sowie Versicherungsschein- oder Schadennummer. Fragen beantwortet der Ombudsmann unter 0800 3696000, kostenfrei aus dem deutschen Festnetz.
BaFin
Die BaFin nimmt Beschwerden über beaufsichtigte Versicherer entgegen, über ein Online-Formular. Sie kann Verbrauchern laut eigener Angabe im Einzelfall nicht zu ihrem Recht verhelfen, sie ist nur für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Einzelne Streitfälle entscheidet sie nicht und bietet keine Rechtsberatung. Verbindlich klären können das nur Gerichte, für Einzelfälle sind Ombudsleute, Schlichtungsstellen und Gerichte zuständig.
Die BaFin prüft nur Unternehmen, die sie beaufsichtigt. Einige regional tätige Versicherer unterstehen der Aufsicht der Länder. Für Fragen gibt es das kostenlose Verbrauchertelefon unter 0800 2 100 500, das allerdings nur allgemeine Fragen beantwortet.
Fristen laufen weiter: Laut BaFin laufen gesetzliche und vertragliche Fristen auch während einer Beschwerde bei der BaFin weiter. Das betrifft etwa Zahlungs-, Melde- und Verjährungsfristen. Bei Zweifeln hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Welche Stelle wofür
- Streit um Leistung oder Vertrag: der Versicherungsombudsmann, weil er einen konkreten Fall prüft.
- Hinweis auf Fehlverhalten eines Versicherers: die BaFin, die Rückmeldungen für ihre Aufsicht nutzt, im Einzelfall aber nicht entscheidet.
- Verbindliche Klärung: Gerichte.
Wann Sie einen Schaden melden müssen, lesen Sie unter Schaden melden. Kündigungsfristen berechnet der Rechner unter Kfz-Versicherung kündigen. Einen Überblick bietet die Startseite.
Häufige Fragen
Was kostet ein Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann?
Laut Versicherungsombudsmann ist die Beschwerdeprüfung kostenlos, bis auf eigene Ausgaben wie Porto oder einen Vertreter.
Muss ich die Entscheidung des Ombudsmanns akzeptieren?
Nein. Verbraucher können laut Versicherungsombudsmann jederzeit vor Gericht gehen.
Kann die BaFin meinen Schaden regulieren?
Nein. Laut BaFin kann sie Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem Recht verhelfen.