Ratgeber

Schaden melden: Ihre Pflichten nach dem Unfall

Nach einem Schaden schreiben die Versicherungsbedingungen bestimmte Pflichten vor. Grundlage sind die Musterbedingungen AKB 2015 (Stand 13.10.2026) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Abschnitt E, die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) von gesetze-im-internet.de und die GDV-Verbraucherseite zum Zentralruf der Autoversicherer (Stand 01.10.2024), abgerufen am 26. Oktober 2026. Die AKB sind laut GDV eine unverbindliche Empfehlung. Maßgeblich sind die Bedingungen in Ihrem eigenen Vertrag. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit

Pflichten bei allen Versicherungsarten (AKB E.1.1)

  • Anzeige: Sie müssen jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde, teilen Sie das unverzüglich mit.
  • Aufklärung: Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls erforderlich ist. Dazu gehört, den Unfallort nicht zu verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder die Wartezeit zu beachten. Fragen des Versicherers beantworten Sie wahrheitsgemäß und vollständig, angeforderte Nachweise legen Sie vor, soweit zumutbar.
  • Schadenminderung: Sie sorgen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens und befolgen zumutbare Weisungen des Versicherers.

Zusätzlich in der Kfz-Haftpflicht (E.1.2)

Werden Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, teilen Sie das innerhalb einer Woche nach der Erhebung mit. Bei gerichtlichen Ansprüchen, etwa Klage oder Mahnbescheid, zeigen Sie das unverzüglich an und überlassen dem Versicherer die Führung des Rechtsstreits. Kleine Sachschäden bis zu einem vom Versicherer festgelegten Betrag müssen Sie erst melden, wenn die Selbstregulierung nicht gelingt.

Zusätzlich in der Kasko (E.1.3)

  • Bei Entwendung zeigen Sie das unverzüglich in Textform an.
  • Vor Verwertung oder Reparatur holen Sie die Weisung des Versicherers ein, soweit die Umstände es gestatten.
  • Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden einen vom Versicherer festgelegten Betrag, zeigen Sie ihn unverzüglich der Polizei an.

Welche Ereignisse versichert sind, steht bei Teilkasko und Vollkasko.

Gegnerische Versicherung ermitteln

Nach einem Unfall hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Laut GDV-Verbraucherportal erhalten Sie dort kostenlos Informationen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Er ist rund um die Uhr erreichbar, per Online-Formular oder telefonisch innerhalb Deutschlands unter 0800 250 260 0. Die Angaben dazu finden Sie unter dieversicherer.de. Eine Meldung bei der eigenen Versicherung ersetzt das nicht.

Folgen bei Pflichtverletzung (E.2)

Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, haben Sie nach AKB E.2.1 keinen Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Weisen Sie nach, dass die Verletzung nicht ursächlich war, bleibt er nach E.2.2 zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie handelten arglistig. In der Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit gesetzlich begrenzt: Nach § 6 KfzPflVV beträgt sie bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall höchstens 2.500 Euro, bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht höchstens 5.000 Euro.

Ein gemeldeter Schaden kann Ihre Einstufung berühren, siehe Schadenfreiheitsklasse.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich einen Schaden melden?

Laut AKB E.1.1.1 innerhalb einer Woche. Bei Entwendung in der Kasko gilt unverzüglich in Textform (E.1.3.1). Ihr Vertrag kann abweichen.

Darf ich nach dem Unfall einfach weiterfahren?

Nach AKB E.1.1.3 dürfen Sie den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Das Muster verweist auf die Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch.

Kann ich nach einem Schaden kündigen?

Ein Kündigungsrecht nennt AKB G.2.3. Die Fristen lesen Sie unter Kfz-Versicherung kündigen.

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