Ratgeber
Teilkasko: Welche Ereignisse sie abdeckt
Die Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch bestimmte, abschließend aufgezählte Ereignisse. Grundlage sind die Musterbedingungen AKB 2015 (Stand 13.10.2026) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), abgerufen am 26. Oktober 2026. Sie sind laut GDV eine unverbindliche Empfehlung. Welche Leistungen Ihr Vertrag hat, regeln allein Ihre eigenen Bedingungen und der Versicherungsschein.
Versicherte Ereignisse laut AKB A.2.2.1
Versichert sind Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch diese Ereignisse:
| Ereignis | Kurz nach AKB |
|---|---|
| Brand und Explosion | Feuer mit Flammenbildung ohne bestimmungsgemäßen Herd; Schmor- und Sengschäden zählen nicht |
| Entwendung | Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung; Unterschlagung und unbefugter Gebrauch nur unter engen Bedingungen |
| Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung | Sturm ab Windstärke 8 |
| Zusammenstoß mit Haarwild | Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, zum Beispiel Reh oder Wildschwein |
| Glasbruch | Verglasung des Fahrzeugs; Folgeschäden nicht versichert |
| Kurzschluss an der Verkabelung | Folgeschäden nicht versichert |
Die genauen Definitionen und Ausnahmen stehen im Wortlaut der Bedingungen. Zum Beispiel gehören Glas- und Kunststoffteile von Kamera- und Assistenzsystemen laut AKB A.2.2.1.5 nicht zur Verglasung.
Was mitversichert ist
Nach AKB A.2.1.2 sind bestimmte fest eingebaute Teile mitversichert, etwa Audio- und Navigationssysteme oder Sonderlackierungen, bis zu einer Wertgrenze, die der Versicherer festlegt. Nicht versicherbar sind laut A.2.1.2.3 sonstige Gegenstände wie Mobiltelefone, mobile Navigationsgeräte, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen.
Was gezahlt wird
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt der Versicherer nach AKB A.2.5.1.1 den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Bei Beschädigung ersetzt er die erforderlichen Reparaturkosten bis zu den Obergrenzen der Bedingungen (A.2.5.2). Die Höchstentschädigung ist nach A.2.5.6 auf den Neupreis begrenzt. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie nach A.2.5.8 bei jedem Schadenereignis abgezogen. Ob und in welcher Höhe, steht im Versicherungsschein.
Räumlich gilt der Schutz nach A.2.4 in Europa und den zur EU gehörenden außereuropäischen Gebieten.
Abgrenzung
Selbst verursachte Unfälle gehören nicht zur Teilkasko, sie sind Sache der Vollkasko. Schäden, die Sie anderen zufügen, deckt die Kfz-Haftpflicht. Wie Sie einen Kaskoschaden melden, lesen Sie unter Schaden melden.
Häufige Fragen
Ist ein Wildunfall über die Teilkasko versichert?
Laut AKB A.2.2.1.4 ist der Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz versichert. Ob Ihr Vertrag das genauso regelt, steht in Ihren Bedingungen.
Wirkt sich ein Teilkaskoschaden auf die Schadenfreiheitsklasse aus?
In der Teilkasko gibt es nach AKB I.1 keine SF-Klassen. Zahlt der Versicherer in der Vollkasko für ein Ereignis, das unter die Teilkasko fällt, gilt der Vertrag laut I.4.1.2 d trotzdem als schadenfrei.
Gilt die Selbstbeteiligung je Jahr oder je Schaden?
Laut AKB A.2.5.8 wird sie bei jedem Schadenereignis abgezogen. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.