Ratgeber

eVB-Nummer: Der Versicherungsnachweis bei der Zulassung

Die eVB-Nummer ist der Nachweis, dass für ein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Grundlage dieser Seite sind die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von gesetze-im-internet.de und der Beitrag "Was ist eine eVB-Nummer?" des GDV-Verbraucherportals dieversicherer.de (Stand 15.05.2024), abgerufen am 26. Oktober 2026. Die Gültigkeitsdauer legt der Versicherer fest, fragen Sie ihn deshalb nach den Einzelheiten.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Was die eVB-Nummer ist

Nach § 3 Abs. 1 FZV wird ein Fahrzeug nur zugelassen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Diesen Nachweis führen Sie nach § 49 Abs. 1 FZV bei der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung. Der Versicherer übermittelt sie nach § 49 Abs. 2 FZV elektronisch durch eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer an die Zulassungsbehörde. Die eVB-Nummer ist der Schlüssel zu diesem Datensatz.

Wann Sie sie brauchen

Laut GDV-Verbraucherportal ist die eVB-Nummer nötig:

  • bei der Zulassung eines Fahrzeugs
  • wenn das Fahrzeug technisch verändert wurde
  • wenn der Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht
  • wenn der Halter wechselt
  • für ein Kurzzeitkennzeichen
  • wenn ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen werden soll

Wer laut GDV lediglich die Kfz-Versicherung wechselt, braucht keine eVB-Nummer. Was beim Verkauf mit dem Vertrag geschieht, steht unter Fahrzeugwechsel und Verkauf.

So bekommen Sie sie

Sie fordern die eVB-Nummer bei Ihrem Kfz-Versicherer an, online oder telefonisch. Laut GDV-Verbraucherportal wird sie per Post oder in vielen Fällen elektronisch zugestellt. Sie ist kostenlos. Jede Nummer besteht aus 7 Buchstaben und Ziffern, die ersten beiden Zeichen sind dem Versicherer zugeordnet.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer legt laut GDV in der Regel der Versicherer fest und beträgt häufig drei bis sechs Monate. Eine eVB-Nummer kann nur einmal verwendet werden. Wer einen zweiten Verwaltungsakt braucht, muss sich eine neue Nummer besorgen.

Wer das Verfahren betreibt

Laut GDV betreibt die GDV Dienstleistungs-GmbH das eVB-Verfahren. Die Bestätigungen werden zentral gespeichert und über das Kraftfahrt-Bundesamt für die Zulassungsstellen abrufbar bereitgestellt. Das Verfahren gibt es seit 2008 und es löste den Versicherungsnachweis auf Papier ab, die sogenannte Doppelkarte. Zur Haftpflicht selbst lesen Sie Kfz-Haftpflicht.

Häufige Fragen

Brauche ich bei einem Versichererwechsel eine neue eVB-Nummer?

Laut GDV-Verbraucherportal nein, solange Sie lediglich die Kfz-Versicherung wechseln.

Kostet die eVB-Nummer etwas?

Laut GDV erhalten Autofahrer die Versicherungsbestätigung kostenlos von ihrem Kfz-Versicherer.

Kann ich eine eVB-Nummer mehrfach nutzen?

Nein. Laut GDV kann sie immer nur einmal verwendet werden.

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