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KFZ-Versicherung
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Wissenswertes zur Kfz Versicherung
In Deutschland muss für jedes Fahrzeug, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Kraftfahrzeug-Versicherung, kurz Kfz Versicherung, abgeschlossen werden.

Die Kfz-Haftplicht
Die vorgenannten Versicherung besteht aus drei Bausteinen, von denen einer Pflicht ist. Die Basis für jede Kfz Versicherung bildet die Haftpflicht. Dieser dient der Absicherung von Dritten in einem Schadenfall. Verursacht der Versicherte einen Unfall und dem Geschädigten entstehen Kosten, übernimmt diese die Versicherung. Dabei sind sowohl Sach-, Personen- und Vermögensschäden abgedeckt. Sachschäden beziehen sich auf ein kaputtes Auto. Personenschäden entstehen, wenn der Geschädigte im Krankenhaus stationär behandelt werden muss. Vermögensschäden bedeuten, dass dem Geschädigten Kosen für einen Leihwagen oder ein Krankenhaustagegeld bezahlt wird. Dem Geschädigten entstehen bei einem Unfall somit keine Kosten, die er selbst tragen muss, denn diese übernimmt die Kfz Versicherung des Unfallverursachers.

Die Teilkasko
Dieser Baustein kann als zusätzlicher Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit freiwillig. Die Teilkasko deckt Schäden ab, welche am eigenen Fahrzeug durch Sturm, Blitz, Zusammenstöße mit Haarwild und Feuer entstehen. Auch Steinschläge sind über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Je nach finanziellen Mitteln des Versicherungsnehmers kann dieser eine Selbstbeteiligung einbauen. Das würde bedeuten, dass der Versicherte einen prozentualen Anteil des Schadenbetrages selbst übernehmen müsste. Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Je höher sie ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag.

Die Vollkasko-Versicherung
Wer diesen Versicherungsschutz wählt, der hat sich für das Rund-Um-Sorglospaket im Bezug auf die Kfz Versicherung entschieden. Dieser Baustein deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch Vandalismus ab. Ebenso übernimmt die Versicherung in diesem Bereich auch die Schäden, welche der Versicherte selbst, natürlich ohne Vorsatz, herbeigeführt hat. Auch hier ist eine Selbstbeteiligung möglich, welche den zu zahlenden Beitrag für die Kfz Versicherung reduzieren würde.

Sonstige Informationen
Prinzipiell gilt für die Vollkasko- und für die Haftpflicht, dass die Beiträge je unfallfreies Versicherungsjahr im Laufe der Zeit sinken. Dies nennt sich Schadenfreiheitsrabatt. Als Fahranfänger beginnt man in der Regel mit 140%. Je länger der versicherte unfallfrei fährt, desto schneller wird er bei 30 % landen.